Stellungnahme

24.04.2024

Stellungnahme zur Nationalparkentscheidung in der Kreistagssitzung 23.04.2024

Kleve, 23. April 2024

Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

werte Gäste und Vertreter der Presse,

 die Vereinigten Wählergemeinschaften haben sich in den letzten Monaten sehr intensiv mit dem Thema Nationalpark beschäftigt.

Wir haben in zahlreichen Sitzungen Gespräche mit Verbänden, Vereinen und weiteren Personen geführt. Darüber hinaus waren die Vereinigten Wählergemeinschaften mit den anderen Fraktionen vor Ort im Nationalpark Eifel und wurden dort über die Entwicklungen der letzten Jahre informiert.

All diese Gespräche wurden von uns geführt, um die zahlreichen Stellungnahmen und die sich daraus ergebenden Konflikte und Kritikpunkte zu prüfen und Lösungsansätze zu erarbeiten.

So wurde z.B. der kritische Punkt zum Thema Trinkwasserversorgung Thema von uns mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Nationalparks Kellerwald in Hessen besprochen. Dort gibt es mehrere Trinkwasserbrunnen die in der Fläche des Nationalparks liegen und angrenzende Kommunen mit Trinkwasser versorgen.

Wie uns berichtet wurde hat man dort genau die gleiche kritische Diskussion geführt wie bei uns im Reichswald. Als Lösung hat man dort für die Trinkwasserbrunnen den Schutzstatus des Nationalparks gesenkt. Es wurden zudem Ausnahmetatbestände beschrieben und festgelegt und Befreiungen schriftlich fixiert. Auf unseren Hinweis, warum man nicht wie im Nationalpark Hunsrück sogenannte Exklaven um die Trinkwasserbrunnen eingerichtet hat, wurde uns mitgeteilt, dass dies in der Gründungsphase besprochen wurde. Man hat sich aber gegen die Einrichtung von Exklaven ausgesprochen und sich für einen kooperativen Weg mit den Kommunen entschieden.

Im Nationalpark Hunsrück-Hochwald, der sich zudem über die Bundesländer Rheinland-Pfalz und das Saarland erstreckt, gibt es zahlreiche Exklaven für z.B. Sendemasten, Bunker, Straßen und Ortschaften. Uns wurde zudem mitgeteilt, wenn wir das Thema Trinkwassergewinnung in einer extremen Form in die Diskussion einbringen wollten, möchte man sich bitte an die Nationalparkverwaltung Hunsrück wenden. Dort, so die Mitteilung, wird Trinkwasser in extremen Maßen für Sprudelwasser eines europaweit tätigen Unternehmens gewonnen und nicht nur für die Versorgung der örtlichen Bevölkerung. Dies wäre aus unserer Sicht ein extremes Beispiel wie Grundwasser beeinflusst werden kann. Nach unseren Erkenntnissen aber ein Beispiel das sicher nicht auf den Reichswald zutrifft.

In der Sache Brandschutz haben die Vereinigten Wählergemeinschaften das Gespräch mit dem ältesten Nationalpark in Deutschland gesucht. Der Nationalpark Bayerischer Wald wurde im Jahre 1970 gegründet und hat nach unserem Verständnis mit diesem Thema die meiste Erfahrung.

So konnte uns im Gespräch Herr Müller von der Parkverwaltung mitteilen, dass man in Sachen Brandschutz über langjährige Erfahrung verfügt. Ein großes Problem sei dies aber nicht. Im Gespräch sind wir auf nasses und vermoderndes Totholz aufmerksam gemacht worden. Unsere Befürchtungen das durch Dürren und starke Trockenperioden große Feuerereignisse zu befürchten seien, teilt man nicht.

Ferner ging man sogar auf das Brandereignis im Nationalpark Sächsische-Schweiz im Juli 2022 ein. Uns wurde berichtet, dass nach Abschluss der Löscharbeiten eine Expertenkommission zu dem Ergebnis gekommen sei, dass die abgebrannten Flächen viel zu klein gewesen wären, um dafür eine Studie zum Brandereignis in Auftrag zu geben. Das mediale Echo zum Brandereignis stand in keinem Verhältnis zur Größe des Brandes. So ist die Bevölkerung von einem großen Brand ausgegangen, welcher aber keiner war. Heraus kam, dass in der Sommerzeit bei sehr trockener Vegetation der unsachgemäße Gebrauch einer Shisha-Pfeife das Brandereignis auslöste.

Da ein möglicher Nationalpark Reichswald mehrere Kommunen umfasst, können wir uns gut vorstellen, dass der Fachausschuss für Bevölkerungsschutz und Betriebsausschuss Rettungsdienst des Kreises Kleve, als zuständiges Gremium, in der Sache Bevölkerungsschutz in einer möglichen Nationalparkverordnung, verankert werden sollte.

Bei unserem vor Ort Termin im Nationalpark Eifel ist die Parkverwaltung auf zahlreiche Dinge, die Teils in allen Nationalparks in Deutschland umgesetzt wurden, eingegangen.

Ein Wegekonzept für Lauf- und Wanderwege gibt es schlicht in jedem Nationalpark und ist gängige Praxis.

Das Reitwege in eine mögliche Planung zum Reichswald nicht aufgenommen werden, halten wir nach dem Bericht in der Eifel für ausgeschlossen.

Zu erwähnen seien zudem die Hinweise der Parkverwaltung auf ein Sternehotel sowie die Ferienanlagen mehrerer Investoren auf dem Gelände der Vogelsang. Zweier Schnee-Loipen und einer Marathonstrecke im Nationalpark.

Dies sind somit Ausnahmen die sich ein möglicher Nationalpark Reichswald zu eigen machen könnte, um eigene Bedürfnisse unterzubringen.

Den Vereinigten Wählergemeinschaften ist zudem aufgefallen, dass es in vielen Nationalparks der jüngeren Zeit eine ausgeprägte Mitbestimmung, auch der Bevölkerung gibt. Hier ist der Nationalparkrat und Nationalparkbeirat im Nationalpark Schwarzwald zu erwähnen.

Der Nationalparkbeirat, Forschungsbeirat und Bildungsbeirat im Nationalpark Kellerwald.

Die Kommunale Nationalparkversammlung, der Nationalpark-Beirat und das Bürgerforum und die Bürgerbeteiligung im Nationalpark Hunsrück-Hochwald.

Die Vereinigten Wählergemeinschaften unterstützen in einem solchen Falle öffentliche Sitzungen einer Kommunale Nationalparkversammlung die aus Vertretern des Kreistages, der Anliegerkommunen und weiteren Vertretern aus Landwirtschaft, Forst, Jagd und des Naturschutzes besteht.

Schauen wir aber nun auf die letzten Tage und Wochen.

Diese waren im Kreis Kleve ereignisreich. Das Thema Nationalpark kehrte den letzten Staub aus der Ecke und brachte die dörfliche Kommunalpolitik so richtig in Schwung. Scheinbar hatten nicht nur die Mitglieder des Kreistages Gesprächsbedarf, sondern auch die gehobene Politprominenz. Ein Hauch von Bundestag war zu spüren.

Auch dazu bestehen noch Fragen.

Sehr geehrter Herr Wolters,

warum haben Sie als Mitglied des Kreistages Kleve aber auch des NRW-Landtages dem Koalitionsvertrag zwischen der CDU und den Grünen im Juni 2022 zugestimmt?

 Im Koalitionsvertrag der CDU/Grünen steht auf Seite 31 geschrieben…

- Wir wollen einen zweiten Nationalpark ausweisen…-

An dieser Stelle muss ich Ihnen die Frage stellen wo wollen Sie, Herr Wolters, und Ihr Kollege Herr Bergmann, wo will die CDU Kreis Kleve einen Zweiten Nationalpark in NRW ausweisen?

In einer Pressemitteilung des WDR zum Koalitionsvertrag wird mitgeteilt, dass es mit Ihren Kolleginnen und Kollegen, die aus Ostwestfalen kommen, keinen Zweiten Nationalpark in Ostwestfalen-Lippe geben wird.

Im Kreis Siegen-Wittgenstein will man Ihn auch nicht.

Die Parteien im Kreis Düren sagen, wir haben schon einen Nationalpark, einen zweiten brauchen wir nicht.

Im Kreis Soest und Kreis Olpe ist er auch nicht gewünscht.

Die Bevölkerung im Kreis Kleve stellt sich hier zu Recht die Frage, ging es der CDU nur darum das CDU-Mitglied Silke Gorißen Ministerin für Landwirtschaft wird?

Oder, ging es nur darum das Hendrik Wüst Ministerpräsident von NRW wird?

Warum haben die Mitglieder der CDU, hier aus unserem Kreis Kleve, gemeinsam mit den anderen 584 Delegierten auf dem CDU-Landesparteitag, sich mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen für einen zweiten Nationalpark ausgesprochen?

Waren eventuell die Mitglieder aus dem Kreis Kleve, Herr Düllings, auf dem Landesparteitag gar nicht anwesend?

Oder will man einen Nationalpark nur nicht vor der eigenen Haustüre, oder gar im eigenen Kreis Kleve haben?

Es bleibt die unbeantwortete Frage - Wo genau, in welchem Kreis, möchte die CDU Kreis Kleve einen zweiten Nationalpark in NRW einrichten?

Meine Damen und Herren, man weiß es nicht.

Wenn man sich darüber hinaus die Meldungen der letzten Tage so anschaut, dann ist ein Thema, die Trinkwasserversorgung immer wieder in den Fokus gerückt.

Wie bereits eingangs erwähnt, haben die Vereinigten Wählergemeinschaften hierzu Gespräche mit dem Nationalpark Kellerwald in Hessen geführt. Die Lösungsvorschläge dazu liegen aus unserer Sicht somit auf dem Tisch.

Aber auch das Thema Trinkwasserversorgung der Stadtwerke Goch wirft Fragen auf.

So wurde den Vereinigten Wählergemeinschaften die Frage zugetragen, ob die Trinkwassergewinnung in Goch-Kalbeck Anfang der 2000 Jahre wirklich durch die Bezirksregierung Düsseldorf beanstandet, worden sein soll.

Dazu ist uns aufgefallen, dass die Stadtwerke Goch auf ihrer Internetseite lediglich die Trinkwasseranalyse der Behälteranlage und des Wasserwerkes Scheidal (Reichswald) auflistet. Warum werden an dieser Stelle keine Analysewerte aus Goch-Kalbeck aufgelistet?

Wie aus den Unterlagen zur 5. Ergänzung heute entnommen werden kann, haben die Stadtwerke Goch, routinemäßig im Jahr 2007, bei der Bezirksregierung einen Antrag auf Ausweisung eines Wasserschutzgebietes im Reichswald gestellt und somit die Grundlage für das Wasserwerk Scheidal gelegt.

Laut Informationen aus dem GEOPORTAL-Niederrhein befindet sich das Wasserschutzgebiet Scheidal seit 2007 immer noch in der Planung.

An dieser Stelle müssen wir die Frage stellen, warum das Wasserschutzgebiet Goch-Scheidal sich seit fast 20 Jahren in der Planung befindet. Auch wenn die Stadtwerke Goch schriftlich mitteilen das man hier mit den Stadtwerken Kleve seit 2021 eine gemeinsame Ausweisung eines Wasserschutzgebietes anstrebe, wirft diese Aussage noch mehr Fragen auf.

So teilt die Bezirksregierung dem Regionalrat am 13.03.2024 unter TOP 7.1 mit, dass für die Gebiete Reichswald wie auch das Gebiet Scheidal noch hydrogeologische Gutachten vorzulegen sind.

Schaut man sich die Lage der Trinkwasserbrunnen im GEOPORTAL-Niederrhein an, so liegen diese Trinkwasserbrunnen wie an einer Perlenkette aufgereit, entlang des Kartenspielerweges.

Soweit uns bekannt ist wird ein Wasserschutzgebiet in die Wasserschutzzonen eins, zwei, drei A und drei B unterteilt.

In direktem Umfeld eines Trinkwasserbrunnens liegt die Wasserschutzzone eins. Daran schließt sich die Wasserschutzzone zwei an. Laut Unterlagen im GEOPORTAL-Niederrhein ist der Bau und der Betrieb von Anlagen in der Wasserschutzzone eins untersagt. Gleichlautendes wird zur Wasserschutzzone zwei beschrieben. Nach unserem Verständnis gehören zum Bau und Betrieb auch Windkraftanlagen.

Da die Trinkwasserbrunnen wie bereits beschrieben entlang des Kartenspielerweges verlaufen, müsste aus planerischer Sicht die Wasserschutzzonen eins und zwei, sich überlagern.

An dieser Stelle müssen wir die Frage stellen welche Windkraftanlage durch den Regionalrat dann noch im Reichswald gebaut werden können.

Wir müssen auch die Frage stellen, dass wenn die Bauanträge zu den Windkraftanlagen gestellt werden, bevor das hydrogeologische Gutachten erstellt und eingereicht ist, kann dann noch ein Wasserschutzgebiet ausgewiesen werden, wenn bereits Baurecht geschaffen wurde? Ganz so wie es in der Presse beschrieben wurde?

Müsste die Landwirtschaft in einem solchen Fall befürchten, dass dann an anderer Stelle ein Wasserschutzgebiet auf dem Gebiet der Kommune Goch gesucht und festgelegt wird, weil den Stadtwerken dann schlicht das Wasser ausgeht?

Meine Damen und Herren,

die Informationen, rund um die 11 Windkraftanlage, die CDU-Bürgermeister Böhmer aus Kranenburg bestätigt hat, bestätigen unsere Befürchtungen das hier nicht alle Fakten auf dem Tisch lagen.

Dies bestätigten uns auch mehrere Ratsmitglieder aus dem Rat der Gemeinde Kranenburg und dem Rat der Stadt Goch. Diese haben uns darüber informiert das diese Fakten den Ratsmitgliedern vor Ort nicht vorlagen. Diese Informationen hätten aber das Abstimmungsverhalten der Ratsmitglieder, bezogen auf eine Bewerbung maßgeblich beeinflusst.

Nach § 62 Absatz 4 der Gemeindeordnung NRW hat der Bürgermeister die Gemeindevertretung über alle wichtigen Gemeindeangelegenheiten zu unterrichten.

Der Grundsatz, die Gemeindevertretung unterrichten zu müssen, scheint zum Gummiparagraphen verkommen zu sein. Das Vertrauen der Bevölkerung und der Windkraftgegner in die Politik wurde durch das Verhalten weniger massiv beschädigt.

Wir müssen daher Ihnen, Herr Landrat Gerwers die Frage stellen, ob die Kreisverwaltung Kleve als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde hier wegen groben Faulspiels tätig wird?

Wir hoffen das die benannten Punkte noch geklärt werden können.

Seltsam finden wir auch, dass die Gegner mitteilen der Reichswald sei mit 5.100 ha viel zu klein. Schaut man sich die anderen Nationalparks in Deutschland an, stellt man fest das der Nationalpark Kellerwald in Hessen 7.688 ha groß ist. Der Nationalpark Hainich in Thüringen 7.513 ha und der Nationalpark Jasmund in Mecklenburg-Vorpommern 3.070 ha Fläche besitzt. Es handelt sich zudem bei der Fläche Reichswald nur um einen einzigen Eigentümer. Das sind wir die Steuerzahler.

Ganz anders sieht das aus, wenn wir uns den Landschaftsplan Emmerich-Kleve anschauen, bei dem unzählige landwirtschaftliche Betriebe im Außenbereich betroffen sind. Schaut man sich zudem das neue Naturschutzgesetz von CDU-Mitglied Ursula von der Leyen an, an dem Sie und das Europaparlament zwei Jahre gearbeitet hat, sollte der Landwirtschaft angst und bange werde.

Der WDR teilt dazu Ende Februar 2024 mit, dass mehr als 80 % der Natur in Europa in einem schlechten Zustand oder gar zerstört sind. So soll bis 2030 mindestens 20 % der Landfläche unter Schutz gestellt werden. Bis 2040 strebt man 60 % an und bis 2050 dann 90 % der geschädigten Ökosysteme an, wieder in einen guten Zustand zu bringen.

Mit welchen Maßnahmen die politisch Verantwortlichen, das in der landwirtschaftlich geprägten Kulturlandschaft schaffen wollen, wird nicht gesagt.

Die Vereinigten Wählergemeinschaften erfuhren im Gespräch mit den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des Entomologischen Vereins Krefeld, wie schlecht es in Deutschland um den Artenschutz, hier die Insekten, bestellt ist.

Uns wurde mitgeteilt, dass in zahlreichen Forschungsreihen seit 1982, die politisch Verantwortlichen im Bundesumweltamt aber auch den Landesumweltämtern über die Situation des Artensterbens bestens informiert sind.

Die zahlreichen Daten, Zahlen und Fakten werden regelmäßig den Ministerien mitgeteilt und von dort an die EU weitergegeben.

Der Entomologische Verein Krefeld, dessen Exponate bis in das Jahr 1872 zurückverfolgt werden können, ist weltweit führend in der Insekteforschung und hat sich erfolgreich für eine Vereinheitlichung aller Messreihen auf der Welt, eingesetzt.

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler stellen ernüchternd fest, dass ihre Wissenschaftliche Arbeit kaum bis gar nicht zur Kenntnis genommen wird. Mit Exponaten die im Durchschnitt zwei bis drei Millimeter groß sind lässt sich auch keine Werbung für das Artensterben machen.

So wurde im Jahr 2017 eine weltweit beachtete Studie herausgegeben, die das Artensterben belegt. Mit den finanziellen Mitteln des Bundesumweltministeriums wurde im Jahr 2022 eine Studie herausgegeben mit dem Titel:

Biodiversitätsverluste in FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes.

Der Landwirtschaft sollten beim Studium dieses Forschungsprojektes die Alarmglocken klingeln. Steht hier doch Schwarz auf Weiß geschrieben, das die Schutzgebietskulissen in Natura 2000 Gebieten den Rückgang der Arten nicht aufhalten.

Wir müssen an dieser Stelle die Frage an die Ministerien Landwirtschaft und Umwelt stellen, wenn der Artenschutz in Natura 2000 Schutzgebieten schon nicht richtig funktioniert, wie soll das dann in normalen Naturschutzgebieten oder sonstigen Schutzgebietskulissen nachhaltig funktionieren.

Das Umweltministerium teilt zum Artensterben auf der eigenen Internetseite mit:

Zur Situation der bereits untersuchten Insektengruppen in NRW

In Nordrhein-Westfalen stehen u. a.

55 % der Schmetterlinge,

52 % der Wildbienen und Wespen,

48 % der Heuschrecken und

45 % der Libellen

in der aktuellen Roten Liste der gefährdeten Pflanzen, Pilze und Tiere in NRW. Der Entomologische Verein Krefeld hat seit 1989 an unterschiedlichen Standorten in NRW mit standardisierten Methoden fliegende Insekten gesammelt und ihre Biomasse bestimmt. Insgesamt konnte ein dramatischer Rückgang der Insekten-Biomasse dokumentiert werden. Die Ergebnisse wurden u. a. in der internationalen wissenschaftlichen Online-Fachzeitschrift "Plos One" im Oktober 2017 veröffentlicht. Gesamtergebnis der Studie: In den vergangenen 27 Jahren nahm in Teilen Deutschlands die Gesamtmasse der Fluginsekten im Mittel um mehr als 75 % ab. Der allgemeine Trend der Krefelder Studie wird durch eine neue Insektenstudie der Technischen Universität München von Oktober 2019 bestätigt.

 Was machen wir nun mit diesen Erkenntnissen? Laut Wissenschaft verschwinden die Studien ungelesen in der Post Richtung EU oder in einer Schublade.

Dabei bräuchten wir gerade für unsere landwirtschaftlichen Betriebe neue Forschungsprojekte, um neue Wege zu gehen. Auch ein weiterer Standort der Landwirtschaft, rund um Haus Riswick mit zusätzlichen Forschungsschwerpunkten in der direkten Umgebung eines möglichen Nationalparkes Reichswald könnten ins Auge gefasst werden. Ein kleiner Nationalpark, der von der Hochschule Rhein-Waal in nur 10 Minuten entfernt scheint, scheint dabei dann doch so weit, weit, weit, weg zu sein.

Hält man sich vor Augen das CDU Mitglied Frau Heinen-Esser, als Ministerin für Landwirtschaft und Umwelt exakt die gleichen Informationen auf dem Tisch liegen hatte, waren diese Informationen dort kein Problem. Nun bei Grünen Umweltminister Oliver Krischer wird pauschal unterstellt das hier grüne Ideologie umgesetzt werden soll. Dabei wird die drohende Kulisse aus dem Europaparlament, für unsere landwirtschaftlichen Betriebe, komplett ausgeblendet.

Allen Kritikern sei gesagt, dass es keinen NRW-Nationalpark im Schweinsgalopp zum Nulltarif geben wird. Wer glaubt das hier nur Etikettenschwindel betrieben werden soll, der Irrt gewaltig.

Ein Nationalpark hat in Deutschland strenge Auflagen und Vorgaben zu erfüllen!

Sollte unter dem Vorwand eines Etikettenschwindels das „Label“ Nationalpark Reichswald ungerechtfertigt vergeben werden, sind die Risiken das die Verordnung des Nationalparks für ungültig erklärt wird, nicht zu unterschätzen.

Wir verweisen auf das Gerichtsurteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg – OVG 3 K 2630/98 – vom 22.02.1999

Dem OVG Lüneburg lag ein „Antrag auf Normenkontrolle“ zur Entscheidung vor.

Die Nationalparkverordnung „Elbtalaue“, der Niedersächsischen Landesregierung vom 06.03.1998, wurde daraufhin durch das Gericht überprüft und für nichtig erklärt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Nichtzulassung der Revision des OVG Lüneburg bestätigt – siehe Urteil vom 10.09.1999 – das Aktenzeichen lautet BVerwG 6 BN 1.99.

Wer hier also glaubt das die Fläche des Reichswaldes ungeeignet ist, der sollte auf die Fachleute vertrauen. Ein Nationalpark fällt nach Auffassung der Vereinigten Wählergemeinschaften nicht einfach so aus dem Himmel, weil das im Koalitionsvertrag steht.

An dieser Stelle möchten wir auch auf die Expertenkommission der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PWC) verweisen. PWC hat die Gründungszeit des Nationalparks Schwarzwald maßgeblich mitgestaltet und begleitet.

Die Befürchtungen und Bedenken der Beteiligten aus der Landwirtschaft, dem Gartenbau, der Forstwirtschaft wie auch der Jägerschaft werden von uns ernst genommen. Auch Sie können sich mit Ihren Kolleginnen und Kollegen, Familien etc. aktiv bei einem Bürgerentscheid an der Entscheidung pro oder contra Nationalpark Reichswaldeinbringen.

Alle Beteiligten sind bei der Erstellung einer möglichen Nationalparkverordnung Reichswald einzubeziehen und an den Tisch zu holen. So kann sich jeder einbringen.

Wir müssen gemeinsam mit der ökologischen aber auch der konventionellen Landwirtschaft, im Ackerbau wie auch der Viehhaltung, im Gartenbau im Freiland und unter Glas, der Forstwirtschaft wie auch der Jägerschaft nach Ideen und Lösungen suchen, wie wir das Artensterben aufhalten wollen. Diese Suche ist dringender denn je.

Tun wir dies nicht, weil wir der Auffassung sind das ein Forschungs-Nationalpark Reichswald dazu ungeeignet ist, dann erwarten wir, dass der Politik Lösungsansätze präsentiert werden, wie wir dem Problem Artensterben zukünftig begegnen möchten.

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler warten seit langem auf uns.

Was wir aber nicht tun werden ist, dass wir tatenlos abwarten, bis uns ein Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgerichtes dazu zwingt, oder die EU durch falsche Entscheidungen immer mehr zum Handeln dazu gezwungen wird.

Die Vereinigten Wählergemeinschaften haben in den letzten Wochen feststellen müssen, dass die Gräben zum Thema Nationalpark immer tiefer wurden und teils in aggressive Äußerungen kippten.

 Die fehlende Transparenz und die im Schatten stehenden wirtschaftlichen Interessen auf der einen Seite und die unter gegebenenfalls falschen Tatsachen abgegebenen Abstimmungsergebnisse in den Kommunen Kranenburg und Goch auf der anderen Seite, machen eine objektive Abstimmung für uns unmöglich.

Kommen wir nun zu unserem Antrag auf einen Kreisbürgerentscheid:

Die Vereinigten Wählergemeinschaften haben sich daher dazu entschlossen, einen Antrag zu stellen auf einen so genannten Kreistagsbürgerentscheid. Im Rahmen eines Kreistagsbürgerentscheides alle Bürgerinnen und Bürger im Kreis Kleve zu befragen, ob der Reichswald in ein Bewerbungsverfahren eingebracht werden soll. Dies hat für uns nichts mit abwälzen oder wegducken zu tun, sondern sollte bei solch weitreichenden Entscheidungen eigentlich selbstverständlich sein! Denn nur so können im Rahmen der Gesetze alle Teile der Bevölkerung im Kreis Kleve in das Verfahren eingebunden werden.

 Außerdem sei erwähnt, dass es bereits ein laufendes Bürgerbegehren „Ja, zum Nationalpark Reichwald“ gibt. Daher ist es aus unserer Sicht höchstwahrscheinlich, dass die Entscheidung heute nicht die Letzte sein wird, sondern bei einer mehrheitlichen Ablehnung einer Bewerbung diese durch das laufende Bürgerbegehren „kassiert“ wird. Der weitere Schritt wäre dann ebenfalls ein Bürgerentscheid. Wir fragen uns, warum machen wir, der Kreistag, es den Bürgern so schwer, demokratisch mitzuentscheiden, wenn am Ende doch ein Bürgerentscheid ansteht?

 Zum Verständnis für die nicht so tief im Thema befindlichen Bürgerinnen und Bürger. Sollte der Kreistag heute eine Bewerbung ablehnen, ist dies nicht, wie von vielen Skeptikern gehofft, das Ende der Diskussion. Sondern vielmehr ist es der Anfang, eines Prozesses.

 Denn die Bürgerinitiative muss genügend Unterschriften sammeln für ein Bürgerbegehren, dass dann dem Kreistag nochmals zur Entscheidung vorgelegt wird. Sollte es danach erneut zu einer Ablehnung durch den Kreistag kommen, eine Bewerbung einzureichen, muss die Verwaltung innerhalb von 3 Monaten einen Bürgerentscheid durchführen.

 Zur Vorlage: Wir hätten uns gewünscht, dass die Verwaltung in Ihrer Vorlage nicht nur die Fehler unseres Antrags mit etlichen Paragrafen beleuchtet, sondern auch Lösungsmöglichkeiten aufzeigt, wie wir einen Kreistagsbürgerentscheid durchführen können. Am Rande erwähnt, ist unsere Anmerkung „rechtssicher“ nicht auf die Verwaltung, sondern auf Fehler, die möglicherweise durch unwissende Bürger beim Einreichen eines Bürgerbegehrens passieren können, bezogen. Selbstverständlich würde die Kreisverwaltung ein rechtssicheres Verfahren auf den Weg bringen!

 Hierzu haben wir heute Morgen noch eine Fachkanzlei für Verwaltungsrecht befragt, die uns bestätigt, dass in eine Vorlage neben möglichen Fehlern auch ein Lösungsansatz gehört. Hatte der Landrat nicht immer betont, dass er und die Verwaltung sich beim Thema Nationalpark NEUTRAL verhalten wird. Warum dann nicht auch in Sachen Bürgerentscheid. Statt nach Fehlern zu suchen, wäre es aus unserer Sache sinnvoller gewesen, neutral aufzuzeigen, wie wir einen Bürgerentscheid durchführen können und was genau dazu erforderlich ist.

 Abschließend möchten wir nun unsere Kreistagskolleginnen und Kollegen darum bitten, sich unserem Antrag auf ein Kreistagbürgerbegehren anzuschließen, damit die Bürgerinnen und Bürger demokratisch mitbestimmen können, ob sie einen Nationalpark im Reichswald haben möchten oder nicht. Bitte beachten Sie bei Ihrer Entscheidung auch den wichtigen Zeitfaktor, Einsendeschluss der Bewerbungen für einen 2. Nationalpark ist der 30.06.2024.

 Es wäre nicht gut, wenn es nachher aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich ist, eine fristgerechte Bewerbung beim Land einzureichen. Darauf hatte der Landrat auch schon in der letzten Sitzung des Fachausschusses hingewiesen.

 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

 Ralf Janssen

Vorsitzender Kreistagsgruppe Vereinigte Wählergemeinschaften Kreis Kleve

Nationalpark
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