Antrag

29.10.2023

Antrag
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Resolution zur Unterstützung der Gastronomie

Sehr geehrter Herr Landrat,

die Antragsteller bitten Sie, den Punkt „Beschlussfassung des Kreistages zur Unterstützung Gastronomie durch Beibehaltung des bisherigen Mehrwertsteuersatzes“ auf die Tagesordnung des nächsten Kreisausschuss aufzunehmen und den dazu erfolgenden Beschluss, der Bundesregierung, dem Bundestag, den örtlichen Bundestagsabgeordneten und dem Bundesrat zukommen zu lassen:

In den letzten Jahren haben verschiedene Krisen, darunter die Corona-Pandemie sowie der Angriffskrieg Russlands in der Ukraine und die Inflation, die Wirtschaft schwer belastet. Insbesondere die gastronomische Branche, zu der Hotels, Restaurants und Gaststätten/Kneipen gehören, hat sich bis heute nicht vollständig von diesen Herausforderungen erholt.

Ein weiteres Problem in der Gastronomie ist der Mangel an Fach- und Arbeitskräften. Seit dem 01.07.2020 gilt für Speisen in dieser Branche ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von 7 %, der mehrmals bis zum Ende des Jahres 2023 verlängert wurde. In der aktuellen Situation, die von anhaltender wirtschaftlicher Unsicherheit geprägt ist, ist nunmehr entschieden worden, dass dieser reduzierte Mehrwertsteuersatz zum Jahresende 2023 aufgehoben wird.

Unsere Ansicht ist, dass die Gastronomie ein wesentlicher Bestandteil lebendiger Innenstädte, Dörfer und des Tourismus ist. Hier treffen sich Menschen aus verschiedenen Bevölkerungsschichten und kommen zusammen. Durch die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes von 7 % auf 19 % werden die meisten Gastronomen gezwungen sein, diese Kostensteigerung an ihre Kunden weiterzugeben, was zu erheblichen Preiserhöhungen führen wird. Angesichts der ohnehin schon hohen Inflation erscheint es fraglich, ob die Kunden diese höheren Preise noch verkraften können oder ob sie der Gastronomie fernbleiben werden.

Dies hätte schwerwiegende Auswirkungen, da nicht nur die Innenstädte, die bereits unter dem verstärkten Onlinehandel leiden, mit leerstehenden Geschäften konfrontiert Wären, sondern auch Gaststätten schließen müssten. Besonders problematisch wäre der Verlust von Gaststätten in Dörfern und ländlichen Gebieten. Die Auswirkungen auf den Tourismus dürfen ebenfalls nicht unterschätzt werden, wenn das gastronomische Angebot eingeschränkt wird.

Um diese negativen Entwicklungen zu verhindern, fordern wir den Kreistag Kleve nachdrücklich auf, die Bundesregierung, den Bundestag, den örtlichen Bundestagsabgeordneten und den Bundesrat durch Beschlussfassung dazu aufzufordern, den bisherigen reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 % für Speisen in der Gastronomie über den 31.12.2023 und auf Dauer beizubehalten. Den Landrat des Kreises Kleve bitten wir, diese Beschlussfassung an den vorgenannten Verteiler weiterzuleiten.

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