Erfolg: 1. Stream / Aufzeichnung

21.11.2023

Erfolg: 1. Stream / Aufzeichnung
Erfolg: 1. Stream / Aufzeichnung

18. Sitzung des Kreisausschusses vom 09. November 2023

Kommentar Ralf Schmidt, sachkundiger Bürger
Kommentar Ralf Schmidt, sachkundiger Bürger
Dazu ein Kommentar unseres sachkundigen Bürgers Ralf Schmidt:

Seit der ersten Sitzung des Ausschusses für "Digitalisierung, Bürgerbeteiligung und Innovation" habe ich mich als sachkundiger Bürger intensiv für eine zeitgemäße Erfassung und Veröffentlichung von Ausschuss- und Kreistagssitzungen eingesetzt. Die Diskussion um zahlreiche technische, finanzielle und rechtliche Aspekte - von den Kosten bis zum Datenschutz - war anspruchsvoll, aber jetzt ist es endlich soweit. Die Einführung von Videoaufzeichnungen ergänzt die bisher ausschließlich schriftliche Protokollierung. Ab sofort haben Bürgerinnen und Bürger jederzeit die Möglichkeit, sämtliche Redebeiträge der Kreistagssitzungen bequem von zu Hause aus in Originalform anzusehen und anzuhören, ohne persönlich um 16:00 Uhr an einem bestimmten Wochentag in den Räumlichkeiten der Kreisverwaltung in Kleve erscheinen zu müssen. Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass diese neue Form der Bürgerbeteiligung nach einer erfolgreichen Einführungsphase auf sämtliche Sitzungen und Ausschüsse ausgeweitet wird.

Hier nochmal unser Antrag vom 10 August 2021:
Konkrete Umsetzung des Streamings von Sitzungen – Einführung des Livestreams

Sehr geehrte Frau Landrätin,

die Gruppe der Vereinigten Wählergemeinschaften im Kreistag des Kreises Kleve, bitten Sie, folgenden Antrag als Tagesordnungspunkt dem Ausschuss für Digitalisierung, Bürgerbeteiligung und Innovation zur Beratung vorzulegen.

Antrag:

1. Nutzung eines professionellen Streamingdienstes, z.B. Zoom, oder ein vergleichbarer Anbieter, für das Streaming.

2. Realisierung mit Hochstativ und einer Kamera für eine variable und transportable Sitzungssaal Totale.

3. Vergleich kleiner „Ansteckmikrofone“ per Funk, die jeder Teilnehmer individuell selber ein- und ausschalten kann zum jetzigen fest am Platz stehenden Mikrofon.

Im ersten Schritt sollte allerdings die umfangreiche einmalige Beratung und Umsetzung durch einen Tontechniker stehen, da die Tonübertragung mit vorhandener Technik im Sitzungssaal harmonieren muss, trotzdem transportabel sein soll und qualitativ hochwertig in einen Laptop eingespeist werden muss.

Begründung:

In der Sitzung des Ausschuss für Digitalisierung, Bürgerbeteiligung und Innovation am 27.05.2021 wurde von Ralf Schmidt (Vereinigte Wählergemeinschaften) eine mögliche Realisierung des parteiübergreifenden Wunsches zur Einführung des Live-Streamings skizziert. Besonderen Wert wurde dabei auf Bezahlbarkeit und einfache Realisierbarkeit gelegt. Dieser Vorschlag soll hiermit schriftlich nochmal zusammengefasst und zur Beratung vorgelegt werden.

Zusätzlich werden die in der Sitzung angesprochenen kritischen Punkte der Transportabilität und der individuellen Bild- und Tonrechte bei der Lösung berücksichtigt.
Vorteile und konkrete Ablaufdetails:

Der Wunsch, das Bildmaterial für potentielle Zuschauer möglichst attraktiv zu gestalten, führt leider in jedem Fall zu einem erheblichen technischen, personellen und finanziellen Aufwand. Daher liegt der Fokus der hier skizzierten Lösung ausdrücklich darauf, durch die Aufzeichnungen die Sitzungen grundsätzlich zu dokumentieren, Nachvollziehbarkeit und
Transparenz zu schaffen, sowie interessierten Menschen die zeitlich, beruflich oder körperlich eingeschränkt sind, eine barrierefreie, direkte Teilnahme zu bieten.

  1. Der Kreis Kleve benötigt z.B. beim Dienstleister Zoom einen Account zu sehr geringen Kosten, z.B. als Webinar-Abo. Andere Dienstleister müssten geprüft werden. Damit kann auf vorhandene, millionenfach getestete Streaming-Technologie zurückgegriffen werden und es vereinfacht den Einarbeitungsaufwand der Verwaltung für die Technik. Zusätzliches Personal, eigene Regie oder externe Dienstleister sowie damit verbundene hohe Kosten pro Sitzung entfallen.
  2. Die Liveteilnahme für interessierte Bürger sowie die automatische Aufzeichnung im hochkomprimierten Format sollten vollumfänglich gewährleistet werden, siehe z.B. durch Zoom. Das Ergebnis ist nach der Sitzung herunterladbar und kann in die Homepage des Kreises und ins Kreisarchiv eingebunden und der Öffentlichkeit zeitnah zugänglich gemacht werden.
  3. Vor Sitzungsbeginn wird das Hochstativ aufgestellt und die Kamera auf den Saal ausgerichtet. Ein Bereich für Zuschauer oder Ausschussmitglieder, die nicht gefilmt werden wollen, wird mit der Kamera nicht erfasst und entsprechend ausgewiesen. Die Totale erspart diverse organisatorische Probleme. Stichworte sind hier: Ein-/Ausblendung, oder nötige Verpixelungen von Teilnehmern, Nachbearbeitung und ähnliches.Der Einsatz einer Kamera erfordert in diesem Fall während der Sitzung keinerlei weitere Aufmerksamkeit durch bedienendes Personal - Kameraumschaltung, Regie usw..
  4. Die Totale kann Vorbehalte von Teilnehmern, welche nicht in Großaufnahme gefilmt werden möchten, reduzieren und die Akzeptanz in den Gremien erleichtern.
  5. Hervorzuheben ist, dass die Videoübertragung überhaupt erst Leinwandeinblendungen bei Gastvorträgen oder PowerPoint-Präsentationen in die laufende Übertragung durch Freigabe und Einblendung von Bildschirminhalten ermöglicht.
  6. Vor Sitzungsbeginn müssten „lediglich“ Kamera und Laptop aufgebaut und verbunden werden, Laptop + Dienstleister (z.B. Zoom) gestartet, Kamera und Mikrofone aktiviert und hier als Beispiel in Zoom ausgewählt werden.
  7. Vor Sitzungsbeginn nimmt sich jeder Teilnehmer eines der aufgeladenen Mikrofone, die am Eingang verteilt werden und richtet sich dieses selber ein.
  8. Vor Sitzungsbeginn könnte ein Sitzplan inkl. tagesaktueller Anwesenheit, z.B. vom Schriftführer für die Zuschauer eingeblendet werden. Ein Zuschauer kann so nachvollziehen, wer zu welchem Thema etwas gesagt hat.
  9. Die Aufzeichnung der Sitzung wird bei Sitzungsbeginn vom Schriftführer gestartet. Dieser kann Teilnehmer, die eine Video- und Audioübertragung ablehnen, per Knopfdruck in Zoom in Echtzeit „stumm schalten“, da diese ohnehin übersichtlich abseits der Kamera platziert werden. Eine Nachbearbeitung entfällt und auf Livestreaming muss nicht verzichtet werden. Selbst kurzfristige Entscheidungen von Teilnehmern unmittelbar vor der Sitzung sind so für die Verwaltung unproblematisch.
  10. Vor dem Sitzungsraum sollte ein Schild mit rechtlichen Hinweisen aufgestellt werden wie z.B.: „Diese Sitzung wird aufgezeichnet.“
    „Wenn Sie mit der Livestream-Übertragung nicht einverstanden sind, nehmen Sie bitte im gekennzeichneten Bereich Platz. Dieser wird nicht von der Kamera erfasst.“

Der Kreistag hat sich am 29.04.2021 mehrheitlich für die grundsätzliche Einführung eines Livestreams, zur digitalen Übertragung der Kreistags- und Ausschusssitzungen, entschieden.

Um diesen Grundsatzbeschluss weiter mit „Leben“ zu füllen, möchten wir mit unseren konkreten Ablaufdetails eine Beratungsgrundlage aber auch was die technische Umsetzung betrifft, einen Handlungsfaden den Mitgliedern des Ausschusses und der Verwaltung zur weiteren Beratung im Ausschuss an die Hand geben.

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