18.02.2023
Bundesweit haben zahlreiche Städte und Gemeinden in NRW so genannte „Wärmestuben“ geplant oder eingerichtet...
Sehr geehrte Damen und Herren,
bevor ich im Einzelnen auf die von Ihnen gestellte Anfrage eingehe, möchte ich auf Folgendes hinweisen:
Eine effektive Bewältigung von Schadenslagen profitiert insbesondere von einer hohen Selbst hilfefähigkeit der Bevölkerung. Außerdem greift das staatliche Hilfeleistungssystem und bietet Unterstützung. Aber auch die beste Hilfe ist nicht immer sofort zur Stelle. Bei großflächigen Schadenslagen und Katastrophen können die Rettungskräfte nicht überall gleichzeitig sein. Wer privat vorbereitet ist, kann sich selbst, Angehörigen und Nachbarn helfen, bis die staatliche Hilfe eintrifft. Auch im Zusammenhang mit der Thematik einer evtl. Gasmangellage kommt der Nachbarschaftshilfe eine große Bedeutung zu — wer beispielsweise über einen Ofen o.ä. verfügt, kann Nachbarn die Möglichkeit eröffnen, sich aufzuwärmen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) verfügt auf seiner Internetseite über ein breites Informationsangebot zum Themenbereich Selbstschutz und Notfallvorsorge (u.a. „Checkliste zur Notfallvorsorge", „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen", „Vorsorgen für den Stromausfall") und betreibt zu dem Thema die aktuelle Informations-Kampagne „Für alle Fälle vorbereitet"
1. Gibt es im Kreis Kleve Städte oder Gemeinden die die Einrichtung von so genannten „Wärmestuben" bereits qeplant oder umqesetzt haben?
Hierzu habe ich die Städte und Gemeinden um Rückmeldung gebeten. Emmerich am Rhein, Issum und Straelen haben bereits weitergehende Überlegungen zu diesem Thema angestellt und arbeiten aktuell konkret an der Umsetzung. In Kerken wird die Thematik derzeit politisch beraten. Die übrigen 12 Kommunen haben zum aktuellen Zeitpunkt „Fehlanzeige" gemeldet. Dies schließt ausdrücklich nicht aus, dass das Vorhaben zu einem späteren Zeitpunkt weiterverfolgt wird. Zwei dieser Kommunen haben bereits signalisiert, die grundsätzliche Idee aufgegriffen zu haben, Planungen dazu aber noch nicht weit genug fortgeschritten seien.
2. Plant der Kreis als zuständiqe Behörde für die Sicherstellunq des Katastrophenschutzes die kreisweite Einführunq solcher Räumlichkeiten?
Das Bevölkerungsschutz-Leuchtturm-Konzept des Kreises Kleve stellt auf die Vorhaltung von kommunalen Leuchttürmen, Notfall-Infopunkten und Notrufstellen ab. Inzwischen gibt es derartige Einrichtungen in allen Städten und Gemeinden im Kreis Kleve. Das Konzept sieht vor, dass Leuchttürme perspektivisch modular optimiert und ergänzt werden können, u.a. auch durch Wärmehallen. Aktuell und im nächsten Schritt steht seitens des Krei ses Kleve die Prüfung einer evtl. modularen Erweiterung durch Anbindung der Kreispolizeibehörde und/oder ärztliche Praxisteams (medizinische Erstversorgung oder hausärztliche Notfallsprechstunden) im Fokus. Hierzu ist eine weitere Abstimmung mit der Polizei und der kassenärztlichen Vereinigung erforderlich und angestoßen. Die Katastrophenschutzbehörde des Kreises Kleve sieht darüber hinaus die Einrichtung von notstrombetriebenen Liegenschaften zur Versorgung von heimbeatmeten Patientinnen und Patienten oder Seniorinnen und Senioren u.ä., die technisch unterstützter medizinischer Versorgung bedürfen als modulare Erweiterung zu kommunalen Leuchttürmen als prioritär an. Wärmehallen könnten damit verbunden oder in einem weiteren Schritt eingerichtet werden.
3. Sind in der Planunq des Katastrophenschutzes qanze Feuerwehrqerätehäuser oder nur einzelne Räumlichkeiten als „Wärmestuben" vorgesehen?
Der Kreis Kleve sieht Wärmestuben in Feuerwehrgerätehäusern als gänzlich ungeeignet an. Diese bieten regelmäßig keinen Platz für solche Zwecke. Zudem gilt es, die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren unbedingt dauerhaft sicher zu stellen.
Hier nochmal die Anfrage zur der o.g. Antwort:
Anfrage: Einrichtungen im Katastrophenfall – Wärmestuben
Sehr geehrter Herr Landrat,
Bundesweit haben zahlreiche Städte und Gemeinden in NRW so genannte „Wärmestuben“ geplant oder eingerichtet. Dabei ist mit einer „Wärmestube“ keine Einrichtung gemeint, die sich um Obdachlose kümmert, sondern Einrichtungen die im Katastrophenfall vorzuhalten sind. In der Übersicht, die der Kreis Kleve in der vergangenen Woche auf der Internetseite der Kreisverwaltung veröffentlicht hatte, werden als „Leuchttürme“ bzw. „Notfallinfopunkte“ vorwiegend die Feuerwehrgerätehäuser in den Kommunen des Kreises Kleve aufgelistet.
Die Gruppe Vereinigte Wählergemeinschaften hat dazu folgende Fragen:
1. Gibt es im Kreis Kleve Städte oder Gemeinden die die Einrichtung von so genannten „Wärmestuben“ bereits geplant oder umgesetzt haben?
2. Plant der Kreis als zuständige Behörde für die Sicherstellung des Katastrophenschutzes die kreisweite Einführung solcher Räumlichkeiten?
3. Sind in der Planung des Katastrophenschutzes ganze Feuerwehrgerätehäuser oder nur einzelne Räumlichkeiten als „Wärmestuben“ vorgesehen? Wir danken für die Beantwortung unserer Fragen.
Fotoquelle: Pixabay