Kreisjagdbeirat – Sitzungen sind öffentlich

11.01.2022

Die Gruppe hat einen Antrag gestellt, dass die Sitzungen des Kreisjagdbeirats künftig öffentlich sind....

Antrag: Kreisjagdbeirat – Sitzungen sind öffentlich

1. Sitzungen des Kreisjagdbeirates der Öffentlichkeit zugänglich zu machen

2. Termine des Kreisjagdbeirates im Kreistagsinformationssystem einzustellen

3. Einen Haushaltsposten zum Kreisjagdbeirat zu bilden

Begründung:

Der Kreis Kleve ist verpflichtet bei der unteren Jagdbehörde einen Jagdbeirat nach § 51 Absatz 3 Landesjagdgesetz NRW zu bilden.

Anbei ein Auszug aus § 51 Landesjagdgesetz NRW (Stand 01.01.2022):

Der Jagdbeirat setzt sich zusammen aus:

  • drei Jägern,
  • zwei Vertretern der Landwirtschaft, zwei Vertretern der Forstwirtschaft,
  • einem Vertreter der Jagdgenossenschaften,
  • inem Vertreter des Naturschutzes,
  • einem Vertreter der Forstbehörde,
  • einer Vertreterin oder einem Vertreter des Tierschutzes,
  • der Landrätin des Kreises Kleve, welche die Aufgaben der unteren Jagdbehörde wahrnimmt.

In den Jagdbeirat entsenden:

  • der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e. V. drei Jäger,
  • der zuständige Landwirtschaftsverband zwei Vertreter der Landwirtschaft,
  • die Verbände der Waldbesitzer je einen Vertreter der Forstwirtschaft,
  • der Rheinische Verband der Eigenjagdbesitzer und Jagdgenossenschaften e.V. und der Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Westfalen-Lippe e.V. gemeinsam den Vertreter der Jagdgenossenschaften,
  • die im Land Nordrhein-Westfalen anerkannten Naturschutzvereinigungen gemeinsam einen Vertreter des Naturschutzes,
  • die Forstbehörde den Vertreter der Forstbehörde,
  • und die nach § 3 des Gesetzes über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine vom 25. Juni 2013 (GV. NRW. S. 416) anerkannten Vereine gemeinsam eine Vertreterin oder einen Vertreter des Tierschutzes.

Der Jagdbeirat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden.

Er wählt ferner aus seiner Mitte den Jagdberater und dessen Vertreter. Der Jagdberater und dessen Vertreter müssen in jagdlichen Angelegenheiten erfahren sein. Der Jagdberater oder dessen Vertreter können Vorsitzender oder stellvertretender Vorsitzender des Jagdbeirates sein.

Die Jagdbeiräte und Jagdberater haben die Aufgabe, die Jagdbehörden zu beraten. Die Jagdbeiräte sind in allen grundsätzlichen Fragen zu hören.

Die Mitglieder der Jagdbeiräte sind ehrenamtlich tätig. Sie werden für die Dauer von fünf Jahren entsandt, soweit sie nicht vor Ablauf der Frist ausscheiden oder abberufen werden. Eine erneute Entsendung nach Ablauf der Frist ist zulässig.

Die Sitzungen der Jagdbeiräte nach Absatz 3 sind öffentlich; § 48 Absatz 2 Satz 2 bis 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie § 33 Absatz 2 Satz 2 bis 5 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen finden entsprechende Anwendung.

Bei unseren Recherchen zum „Jagdbeirat“ ist aufgefallen, dass es weder auf der Webseite, noch im Kreistagsinformationssystem des Kreises Kleve Informationen zum Jagdbeirat zu finden gibt.

Uns ist derzeit nicht bekannt, zumindest gibt es keine Hinweise darauf, wann Sitzungen stattfinden. Auch sind uns keine Tagesordnung oder sonstige Sitzungsunterlagen bekannt.

In den Kreisen Viersen, Coesfeld, Soest, Neuss und Steinfurt werden im dortigen Kreistagsinformationssystem die jeweiligen Termine angezeigt. Dazu werden alle öffentlichen- und nichtöffentlichen Tagesordnungspunkte aufgelistet. Zu den öffentlichen Tagesordnungspunkten können teils Dokumente eingesehen werden.

Gibt es eine Geschäftsordnung? In den Kreisen Coesfeld und Steinfurt hat sich der Jagdbeirat eine Geschäftsordnung gegeben und beschlossen. Die Geschäftsordnung ist dort auf der Webseite oder im dortigen Kreistagsinformationssystem öffentlich abrufbar.

Für uns ist nicht erkennbar wo im Haushaltsentwurf des Kreis Kleve Zahlungen nach der Entschädigungsverordnung NRW für Jagdbeiratsmitglieder verbucht sind. Zusätzlich stellt sich die Frage ob der Kreisjagdberater/die Stellvertretung eine jährliche Aufwandsentschädigung ähnlich hoch der im Kreis Recklinghausen erhält? Gibt es zu „Mieten und Pachten“ auch Erträge aus der Jagdpacht? Gibt es Erträge aus der Jagdsteuer?

Neben den bisher kaum bekannten Sitzungen des Kreisjagdbeirates stellen sich uns viele Frage welche Handlungsmöglichkeiten und Einsatzgebiete die Jägerschaft hat oder auch selber sieht? Afrikanische Schweinepest, Geflügelpest, Bieber im Forst, Wolfsgebiet usw. sind nur einige außergewöhnliche Punkte die neben dem Bereich der täglichen Wildschäden ins Auge fallen. Wie groß ist die Population der verschiedenen Wildbestände und welche Auswirkungen hat dies auf unsere Landwirtschaft im Kreis Kleve?! Sind für die Bejagung von Bisam und Nutria Abschussprämien nötig oder auch nicht? Festsetzung von Abschussplänen und der Kontrolle der Abschussergebnisse. Wie groß ist die Jagdstrecke und welche Auswirkungen haben die von der Polizei aus nicht erfassten Verkehrsverluste? Wie arbeitet das Kreisveterinäramt mit dem Kreisjagdbeirat zusammen? Dies sind Themen die öffentlich im Kreisjagdbeirat besprochen werden.

Wir die Gruppe Vereinigte Wählergemeinschaften sehen die Mitglieder des Kreistages und die Mitglieder des Kreisjagdbeirates in der Pflicht sich besser zu Vernetzen. Die Ergebnisse der Beratungen im Kreisjagdbeirat können und sollten eine Arbeitsgrundlage im Fachausschuss darstellen.

Beschlussvorschlag:

1. Die Sitzungen des Kreisjagdbeirates sind zu veröffentlichen. Der Kreisverwaltung wird empfohlen im Kreistagsinformationssystem des Kreis Kleve, die Sitzungstermine, die öffentliche und nichtöffentliche Tagesordnung und weitere Dokumente für die Öffentlichkeit einzustellen.

2. Nach dem Gesetz können sich die Mitglieder des Kreisjagdbeirates eine Geschäftsordnung geben. Die Geschäftsordnung des Kreisjagdbeirates wird in der Kreisrechtssammlung der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

3. Im Haushaltsentwurf ist zukünftig ein Haushaltsposten zum Kreisjagdbeirat zu bilden.

Fotoquelle: Pixabay

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