Antrag: Stellungnahmen zum Erhalt des Denkmals Schleuse Kleve-Brienen

15.07.2021

Antrag: Stellungnahmen zum Erhalt des Denkmals Schleuse Kleve-Brienen
Antrag: Stellungnahmen zum Erhalt des Denkmals Schleuse Kleve-Brienen

Die Kreistagsgruppe der Vereinigten Wählergemeinschaften hat im Kreistag einen Antrag gestellt

Antrag - Stellungnahmen zum Erhalt des Denkmals Schleuse Kleve-Brienen

Sehr geehrte Frau Landrätin,

die Gruppe der Vereinigten Wählergemeinschaften im Kreistag des Kreises Kleve, bitten Sie, folgenden Antrag als Tagesordnungspunkt dem zuständigen Ausschuss für Schule, Kultur und Sport zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.


Antrag:

Stellungnahmen zum Erhalt des Denkmals Schleuse Kleve-Brienen


Begründung:

Der Schifffahrtsweg Rhein-Kleve (Spoykanal) ist „Deutschlands ältester Schifffahrtsweg“. Seine Ursprünge gehen zurück bis in das Jahr 1400. Aus denkmalpflegerischer Sicht hat die Wasserstraße und die alte Schleuse Kleve-Brienen überregional bedeutsamen Charakter. Warum hier die zuständigen Denkmalbehörden dabei zuschauen wie ein Denkmal von dieser Bedeutung abgerissen werden soll, scheint schleierhaft. Die Presse berichtete bereits mehrfach darüber.

A) Um den Mitgliedern des Ausschusses die Bedeutsamkeit des Schifffahrtsweges und der dahinter liegenden Geschichte näher zu bringen, bitten wir um eine Präsentation durch die Mitarbeiter des Kreisarchives.

B) Wir erwarten zusätzlich im Ausschuss eine Umfangreiche Erläuterung und Präsentation der zuständigen Denkmalbehörden, insbesondere den für Denkmalpflege zuständigen Landschaftsverband Rheinland (LVR) warum ein Erhalt des Bauwerkes derzeit als unnötig erscheint.

C) Inwieweit wurden die zuständigen Fachabteilungen der Kreisverwaltung, und wenn ja welche, vom LVR über den Denkmalcharakter informiert? Eventuelle Gutachten und Unterlagen der Fachabteilungen ob hier ein Denkmal vorliegt oder nicht, sind dem Ausschuss ebenfalls zur weiteren Beratung vorzulegen.

D) Wir erwarten eine Stellungnahme und Präsentation des Deichverbandes Kleve-Xanten weshalb die Planungen zur Deichsanierung und des Hochwasserschutzes keinen Erhalt des Denkmals vorsieht und ob anderweitig Vorsorge getroffen wurde um das Denkmal zu erhalten. Dazu ist dem Ausschuss entsprechend zu erläutern ob dem Deichverband eine Mitteilung der Denkmalbehörden vorlag und inwieweit die Schleuse Brienen überhaupt Gegenstand der Planung zur Deichsanierungen war.

E) Von den zuständigen Fachabteilungen der Kreisverwaltung ist eine Stellungnahme beizubringen warum alle Bautätigkeiten derzeit darauf abzielen das Schleusen-Bauwerk abzureisen und ob Anmerkungen der zuständigen Denkmalbehörde Gegenstand des Genehmigungsverfahrens zur Deichsanierung waren. Vorzulegen ist auch eine Stellungnahme ob ein Baustopp zur Rettung des Denkmals geprüft wurde oder eventuell sogar nötig ist. Dem Ausschuss ist auch mitzuteilen ob ein„Plan B“, und wenn ja welcher, im Rahmen des Hochwasserschutzes geprüft wurde.

F) Darüber hinaus engagiert sich für den Erhalt der Schleuse der Schleusen Verein Brienen e.V.. Wir möchten dem Verein Gelegenheit zu einer mündlichen oder schriftlichen Stellungnahme geben und bitten die Verwaltung den Verein über das weitere Verfahren zu informieren.

G) Die Verwaltung wird beauftragt dem Ausschuss Punkte vorzulegen, welche Maßnahmen getroffen und beschlossen werden können, die einen Erhalt des überregional bedeutsamen Denkmales zum Ziele haben und wer in der Sache zuständig wäre.

Foto: Helmut Heckmann

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