Anfrage: Verkehrsunfälle Wachtendonk

19.07.2021

Verkehrsunfälle Wachtendock
Verkehrsunfälle Wachtendock

Die Kreistagsgruppe der Vereinigten Wählergemeinschaften zusätzlich zum Antrag eine Anfrage an die Verwaltung gestellt:

Anfrage - Verkehrsunfälle - Kreuzung Meerendonker Straße (K 21) / Nieukerker Straße (L 479)

Sehr geehrte Frau Landrätin,

in letzter Zeit wurde die Unfallsituation im Kreuzungsbereich von Meerendonker Straße (K 21) und Nieukerker Straße (L 479) mehrfach durch Anwohner in der Presse thematisiert. Darüber hinaus war der Presse zu entnehmen, dass Geschädigte sich direkt an die Kreisverwaltung gewandt haben mit der Bitte, etwas vor Ort zu unternehmen.

Die Unfallopfer haben aus der Presse zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Kreisverwaltung in der Unfallsituation vor Ort keinen Unfallschwerpunkt sieht oder feststellen kann.


Die Gruppe Vereinigte Wählergemeinschaften hat dazu folgende Fragen:

1. Was haben die Geschädigten oder die Anwohner der Kreisverwaltung mitgeteilt oder war Gegenstand der Beschwerde? Welche Antworten wurden dazu verschickt? Wir bitten um eine kurze Zusammenfassung.

2. Welche Erkenntnisse lagen für eine Beurteilung „kein Unfallschwerpunkt“ vor und auf welchen Zeitraum wurde dieser ermittelt und festgelegt?

3. Es wird berichten, dass bereits zahlreiche Unfälle im Kreuzungsbereich passiert sind. Auf der Webseite der Kreispolizeibehörde sind zum Unfallgeschehen aber nur wenige Berichte zu finden. Wie erklären Sie diesen Umstand?

4. Auf die Frage wie viele Unfälle es vor Ort gegeben hat, scheint es unterschiedliche Sichtweisen zu geben. Wir hätten gerne von den zuständigen Stellen Auskunft darüber, wie viele Unfälle in den letzten 10 Jahren im Kreuzungsbereich dokumentiert wurden.


Antrag - Verkehrsunfälle - Kreuzung Meerendonker Straße (K 21) / Nieukerker Straße (L 479)

1. Der Kreistag beschließt, zur Prävention vor Verkehrsunfällen auf der Meerendonker Straße (K21), in beide Fahrtrichtungen, vor dem Kreuzungsbereich mit der Nieukerker Straße (L 479), folgende Maßnahmen:

a. Ab 150 Meter vor dem Kreuzungsbereich wird eine Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h eingerichtet.

b. Ab 80 Meter vor dem Kreuzungsbereich wird eine Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h eingerichtet.

c. Innerhalb der 80 Meter sind sogenannte „optische Flimmerbremsen“ auf den Asphalt aufzubringen.

d. Im Kreuzungsbereich ist die Fahrbahn von derzeit zwei Spuren baulich mit Plastikpfosten auf eine Spur zu verengen. Der auf dem Asphalt aufgebrachte weiße STOP Streifen ist durch sogenannte „Kölner Teller“ zu unterstützen.

2. Der Kreistag beschließt, zur Prävention vor Verkehrsunfällen auf der Nieukerker Straße (L 479), das sich die Verwaltung beim Straßenbaulastträger für folgende Maßnahmen einsetzt:

a. Die Errichtung von Radarsäulen (Starenkasten)

3. Der Kreistag beschließt, die Kreis Kleve Bauverwaltungs-GmbH (KKB) mit der Umsetzung der baulichen Maßnahmen zu beauftragen. Über den Sachstand der Planungen und Umsetzung ist dem Ausschuss zeitnah und in regelmäßigen Abständen durch die KKB zu berichten.

4. Kreisverkehr Kreuzungsbereich Meerendonker Straße (K 21) und Nieukerker Straße (L 479)

a. Die Verwaltung wird gebeten zum Stand der Dinge, über Planung und Bau eines Kreisverkehres im Kreuzungsbereich von Meerendonker Straße (K 21) und Nieukerker Straße (L 479), den Ausschussmitgliedern zu berichten.

b. Werden in die Planung Wege als Übergänge für Radfahrer aufgenommen?

c. Wurden bereits erste Kostenschätzungen für einen Kreisverkehr getätigt oder bereits Haushaltsmittel bereitgestellt/eingestellt?

d. Wie sieht eine Kostenverteilung zwischen Straßenbaulastträger und Kreis aus?


Begründung:

Im Jahr 2021 sind im Kreuzungsbereich Meerendonker Straße (K 21) / Nieukerker Straße (L 479), bereits mehrfach Unfälle passiert. Nach einem dieser Unfälle wurde auf der vorfahrtsberechtigten Fahrtrichtung Nieukerker Straße (L 479) in beide Richtungen eine Tempobegrenzung von vormals 100 km/h auf 70 km/h eingeführt und aufgestellt.

Wie bereits in der Presse berichtet, wird der Radweg von Geldern aus kommend bis Wachtendonk ausgebaut. Als nächstes kommt der Abschnitt Kreisverkehr Schoulendyck/Neesendyck bis zur Kreuzung Nieukerker Straße (L 479) dran. Mit dieser Baumaßnahme sollte dann auch direkt und für uns zwingend, ein Radwegübergang mit eingeplant werden. Aufgrund des geplanten Radwegausbaus sollte zeitgleich ein Kreisverkehr im Kreuzungsbereich Meerendonker Straße (K 21) / Nieukerker Straße (L 479) realisiert werden.

Wir sind der Auffassung, dass es bereits genügend Personen gibt, die in diesem Kreuzungsbereich zu Schaden gekommen sind. Aus unserer Sicht bereits zu viele. Wir fordern daher den Kreuzungsbereich durch die oben genannten Maßnahmen kurzfristig zu entschärfen und dauerhaft zu einem Kreisverkehr umzubauen.

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