08.09.2021
Am 11. August 2021 hat die Gruppe eine Anfrage eine Antwort der Verwaltung zur Anfrage erhalten
Anfrage: Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigänger-Katzen im Kreis Kleve
Sehr geehrte Frau Landrätin,
seit dem 01.10.2019 besteht im Kreis Kleve eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigänger-Katzen. Dazu hat der Kreistag in seiner Sitzung am 26.09.2019 die Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet des Kreises Kleve erlassen.
Die Gruppe Vereinigte Wählergemeinschaften hat dazu folgende Fragen:
1. Wer ist im Kreis Kleve für die Kontrolle und Durchführung der Kastrations-, Kennzeichnungs und Registrierungspflicht zuständig?
2. Wie sieht die praktische Umsetzung aus?
3. Wie viele Haltungspersonen haben ihre Freigängerkatze gekennzeichnet und registriert?
4. Wie viele Freigängerkatzen wurden bisher aufgegriffen?
5. Was passiert mit in Obhut genommen Tieren nach der Kastration und Kennzeichnung?
6. Wer trägt die Kosten, wenn kein Halter nachgewiesen werden kann?
7. Gibt es einen Haushaltsansatz? Wenn ja, wo steht dieser im Haushalt und wie hoch ist dieser?
8. Wurden bisher im Rahmen von Ordnungswidrigkeiten Geldbußen ausgesprochen?
Die Verordnung wurde vor ca. 2 Jahren beschlossen. Mit dieser soll das Problem einer immer weiter anwachsenden Katzenpopulation vorgebeugt oder diese rechtzeitig eingedämmt werden. Eine möglichst flächendeckende Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen wird angestrebt. Wir möchten die Verwaltung bitten ein erstes Fazit zu ziehen.
Fotoquelle: Pixabay