Antrag: Bildung eines Fachausschusses für Bevölkerungsschutz und Betriebsausschuss Rettungsdienst

23.11.2022

Antrag: Bildung eines Fachausschusses für Bevölkerungsschutz und Betriebsausschuss Rettungsdienst
Antrag: Bildung eines Fachausschusses für Bevölkerungsschutz und Betriebsausschuss Rettungsdienst

Pressemitteilung SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Vereinigte Wählergemeinschaften...

Antrag: Bildung eines Fachausschusses für Bevölkerungsschutz und Betriebsausschuss Rettungsdienst

Sehr geehrte Damen und Herren, die Katastrophen der letzten Jahre haben deutlich gemacht, dass unsere Bevölkerung vor Herausforderungen steht, die nur gemeinsam bewältigt werden können. Vor diesem Hintergrund sehen wir eine fachliche Beratung über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz in einem Fachausschuss als nicht mehr aufschiebbare Notwendigkeit an.

Die Gruppe der Vereinigten Wählergemeinschaften, der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP im Kreistag des Kreises Kleve, bitten Sie daher, folgenden Antrag dem Kreisausschuss und Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Antrag:

1. Bildung eines Ausschusses für Bevölkerungsschutz.

2. Der bestehende Pflichtausschuss – Betriebsausschuss „Rettungsdienst des Kreises Kleve“ – wird in den Ausschuss für Bevölkerungsschutz aufgenommen und integriert.

3. Die neue Bezeichnung lautet zukünftig – Ausschuss für Bevölkerungsschutz und Betriebsausschuss Rettungsdienst.

4. Die Anzahl der Mitglieder für den Ausschuss Bevölkerungsschutz und Betriebsausschuss Rettungsdienst richtet sich nach der in der Satzung festgeschriebenen Anzahl für den Betriebsausschuss.

Begründung:

Wie das NRW-Innenministerium mitgeteilt hat, sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständige Katastrophenschutzbehörden, die bei Großeinsatzlagen oder in Katastrophenfällen das Zusammenwirken der Feuerwehren und Hilfsorganisationen gewährleisten müssen. An dieser Stelle ist die Politik und ihre Vertreter also vor Ort im Kreistag gefordert, um eventuellen Schäden vorzubeugen und entgegenzuwirken. Die rechtliche Grundlage zur Beratung bildet das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG NRW).

In dem bereits vorhandenen Betriebsausschuss „Rettungsdienst des Kreises Kleve“ sind zahlreiche Mitglieder und Sachkundige Bürger*innen nicht nur aus dem Bereich Rettungsdienst, sondern auch aus dem Bereich der Feuerwehren und der Hilfswerke, tätig. Eine Erweiterung der sachlichen Kompetenz neben dem Rettungsdienst dann auch über die Bereiche des BHKG NRW Gesetzes halten wir für zielführend und zweckdienlich in den Fachausschusses für Bevölkerungsschutz sollen daher die bereits vorhandenen fachlichen Kompetenzen des Betriebsausschusses des Rettungsdienstes aufgenommen und integriert werden. Die maßgebliche Anzahl der Mitglieder im neu gebildeten Ausschuss soll sich an der Anzahl der Mitglieder nach der Satzung des Betriebsausschusses richten. Die derzeitige Anzahl halten wir für sachdienlich und ausreichend. Eine Änderung der maßgeblichen Satzung des Betriebsausschusses für den Ausschuss ist nicht notwendig. Die derzeitige Anzahl der Mitglieder im Ausschuss für Bevölkerungsschutz und Betriebsausschuss Rettungsdienst ändert sich daher nicht. vorhandenen fachlichen Kompetenzen des Betriebsausschusses des Rettungsdienstes aufgenommen und integriert werden. Die maßgebliche Anzahl der Mitglieder im neu gebildeten Ausschuss soll sich an der Anzahl der Mitglieder nach der Satzung des Betriebsausschusses richten. Die derzeitige Anzahl halten wir für sachdienlich und ausreichend. Eine Änderung der maßgeblichen Satzung des Betriebsausschusses für den Ausschuss ist nicht notwendig. Die derzeitige Anzahl der Mitglieder im Ausschuss für Bevölkerungsschutz und Betriebsausschuss Rettungsdienst ändert sich daher nicht.

Fotoquelle: Pixabay

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